Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Flying Bones UG (haftungsbeschränkt) – Stand: 08.12.2022
1. Voraussetzungen / Grundsätze der Beförderung
Tandem-Fallschirm-Springen gilt nach dem Gesetzgeber / Verband (DFV-Deutscher-Fallschirmspringer-Verband) nicht als Dienstleistung, sondern als Nachwuchswerbung zu verstehen. Ziel des Tandem-Fallschirm-Sprunges ist es, Menschen für den Fallschirm-Sport zu gewinnen.
Ein Mindestalter bei Tandemsprüngen gibt es nicht. Körpergröße, Beweglichkeit, Gewicht und passendes Passagiergurtzeug entscheiden über die Mitnahme (min. Größe ca. 1,40m). Ein Höchstalter gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben ist. Eine Liste der von uns nicht mehr akzeptierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält der sog. Beförderungsvertrag. Dieser ist Grundlage für die Beförderung und ist zwingend notwendig um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch einen zugelassenen Arzt. Das Größen – Gewichtsverhältnis sollte stimmen. Insbesondere für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg (inklusive Bekleidung), welches bis äußerstenfalls 100kg ausgedehnt werden kann, sofern günstige Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit entsprechend kräftiger Tandempiloten dies zulassen und das maximal zulässige Gesamtgewicht der Hauptkappe und Reservefallschirm nicht überschritten werden. Über die letztendliche Mitnahme entscheidet IMMER der eingesetzte Tandempilot!
2. Menschen mit Behinderung / Handicap
Grundsätzlich gilt, dass die sichere Durchführung des Sprungs/Fluges gewährleistet sein muss. Wir halten es für nicht möglich, Querschnittgelähmte am Fallschirm mitzunehmen (ausg. Amputationen). Anders ist es mit Blinden oder Taubstummen, die zum Beispiel das Erlebnis eines Tandemsprungs besonders tief empfinden. Auch hier gilt: vor Gutscheinerwerb mit uns abstimmen!
3. Gruppen
Jeder, der mehr Personen als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit die Verantwortung, die von uns gelieferten Informationen (AGB) an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Besondere Angebote/Rabatte erfahren Sie direkt in einem persönlichen Gespräch.
4. Zeitansatz
Wir empfehlen für dieses einzigartige Erlebnis grundsätzlich einen ganzen Tag einzuplanen, sich entsprechend auszurüsten (Kleidung, Verpflegung) und etwas Geduld mitzubringen. Bequeme, der Witterung entsprechende Kleidung und Turnschuhe (KEINE Stiefel!) ist alles, was mitzubringen ist. Der vereinbarte Termin ist als Treffpunkt zu verstehen. Nehmen Sie sich deshalb bitte weder vor noch nach ihrem Sprungtermin etwas vor, welches Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen könnte.
5. Versicherungen
Die Luftsportgeräte /-fahrzeuge unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach wie folgt versichert:
a. Halterhaftpflicht, Versicherungssumme 1,5 Mio €
b. Passagier – Haftpflicht über 1,5 Mio €
Fallschirmspringen gilt höchstrichterlich als nicht gefährliche Sportart ( diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa 57/68 ). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus versichern will, kann dies privat und auf eigene Kosten tun.
6. Gutscheine
Sie kaufen einen Gutschein, gültig für eine unserer Leistungen wie z.B. den Tandemsprung, und bezahlen ihn in voller Höhe (Vorauskasse!). Der Gutscheininhaber meldet sich zu einem Termin bei uns an (2 bis 4 Wochen Anmeldefrist, manchmal länger). Die endgültige Entscheidung über Ort und Zeit der Durchführung liegt ausschließlich bei uns!
Es gelten grundsätzlich die Preise welche auf der Homepage von www.flyingbones.de veröffentlicht werden. Abweichungen davon regeln Verträge oder sonstige Absprachen. Preisänderungen vorbehalten.
Auf Aktionspreise und Rabattaktionen wie z.B.: „Wiederholungstäter“, etc. sind keine weiteren Rabatte (z.B.:Gutscheinbuch oder sonstige Rabatt-Gutscheine) möglich. Wertgutscheine von The Flying Bones können keinesfalls bar ausgezahlt werden. Diese werden auf buchbare Leistungen von The Flying Bones angerechnet.
7. Bestellung / Gutschein- Versand
Nach Bestelleingang (Telefon, eMail, Online Shop) versenden wir die Gutscheine wahlweise per Post oder per eMail. Deshalb gilt: Das Versandrisiko tragen Sie als Besteller. Wenn der Gutschein sie nicht erreicht oder er Ihnen sonst wie „abhandenkommt“, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihnen gegen Unterzeichnung einer Verlusterklärung Ersatz ausstellen können. Für den eventuellen Missbrauch müssen Sie haften.
8. Gültigkeit, Rückerstattung, WRR
Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit erfolgter Gutschrift / Bezahlung! Wir möchten, dass unsere Gutscheine eingelöst werden – wenn nicht gleich, dann irgendwann. Deshalb gilt ganz grundsätzlich, dass wir in keinem Fall Gutscheine bar auszahlen oder zurücknehmen. Gutscheine sind drei Jahre lang gültig und frei übertragbar (Meldung der Weitergabe an info(at)flyingbones.de). Nach Ablauf von einem Jahr ab Ausstellung behalten wir uns vor, etwaige Preiserhöhungen nach zu berechnen (z.B. Mehraufwendungen durch höhere Mineralölpreise). WRR: Ihnen steht natürlich frei vom WRR Gebrauch zu machen und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bestelldatum den Gutschein/Leistung zu stornieren.
9. Absagen
Zu Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter, Leistungsträger und Piloten befugt. Wir haben Zugang zu Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen. Diese haben mit dem Wetterbericht im Radio oft nur noch wenig gemein. Ausschließlich wir treffen die Entscheidungen zu Ihrer Sicherheit! Sie führen mit uns am Tage der Durchführung vor Abfahrt ein Wetterbriefing durch. Entnehmen Sie die Telefonnummer dazu bitte Ihrem Gutschein/ Buchungsbestätigung. Dennoch kann es dazu kommen, das auch am Sprungplatz Ihre gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden kann (z.B.: Wetterbedingungen / Wetterentwicklungen, Ausfall des Absetzflugzeuges, technische Probleme, etc.)! Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten. Wir werden Ihnen dann einen Alternativ-Termin anbieten.
10. Storno/Umtausch
Gutscheine können innerhalb von 14 Tagen kostenfrei storniert werden. Gutscheine werden dann ungültig. Per Post versandte Gutscheine senden Sie auf Ihre Kosten an uns zurück. Bei Nichterscheinen “no show” ohne triftigen Grund gilt Storno in Höhe von 100% (triftige Gründe sind z.B: Krankheit, Unfälle etc.). Plötzliche Änderungen Ihrer Terminplanung, sonstiger Zuschauer oder Mitspringer (Z.B: Erkrankung des Partners, einzelner Teilnehmer bei Gruppen) sind KEINE triftige Gründe. Einfache Absagen via eMail oder Brief gelten nur im Zusammenhang mit dem genannten „triftigen Grund“. Am Sprungtag muss dies telefonisch übermittelt werden. Grundsätzlich nehmen wir keine Gutscheine zurück. Sie haben aber das Recht, nach Rücksprache mit uns, diese weiter zu veräußern. In Ausnahmefällen akzeptieren wir den Umtausch in andere Leistungen unseres Hauses. Den an uns gezahlten Geldbetrag rechnen wir dann zum Nominalwert an.
11. Landegebühren für TandemgästeAuf manchen Flug- und Sprungplätzen erheben die Platzhalter von den Passagieren extra Landegebühren. Bitte erfragen Sie vor Terminabsprache nach entsprechenden Zusatzkosten. Für Kunden von Agenturen (ist in den Preisen von Direktkunden von The Flying Bones bereits inbegriffen) gilt grundsätzlich eine Start- und Landegebühr an unseren Startplätzen in Höhe von derzeit 30,- € pr Person (Stand 2023).
Kerosin-/Treibstoffzuschlag:
Für Kunden von Agenturen/Kooperationspartnern, sowie bei Gutscheinen von The Flying Bones UG deren Gutscheine älter als 12 Monate sind, beträgt aufgrund der aktuellen Energiepreissituation der o.a. Zuschlag 20,-€/Person/Sprung (Stand 12/2022). Dieser Zuschlag variiert und wird demzufolge Tagesaktuell ermittelt (Anteilige Treibstoffkosten/Sitzplatz Luftfahrzeug). Bitte erfragen Sie vor Ihrem Termin den aktuellen Zuschlag.
12. Sprung- / Start- und Abflugplätze – Vorbereitungen und Ablauf vor Ort
Unser Prinzip ist, dass wir nicht an einen einzigen Flug- oder Sprungplatz gebunden sind, sondern unsere Leistungen sehr weit gestreut anbieten können. Trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie – zumal, wenn Sie aus Großstädten kommen – meist ein bis zwei Autostunden Anfahrt haben, bis Sie da sind. Manchmal sind wir aus organisatorischen Gründen sogar gezwungen, für einen bestimmten Termin einen Ausweichplatz festzulegen. Erstens dürfen wir das und zweitens berechtigt es Sie nicht zur Absage. Das gilt sinngemäß für alle anderen Leistungen entsprechend.
In der Regel erhalten Sie von uns oder dem durchführenden Leistungsträger telefonisch oder schriftlich eine Buchungsbestätigung; dabei werden Ihnen die notwendigen Details zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt. Bereiten Sie sich gut vor: Verzichten Sie am Abend zuvor auf Alkohol (12 Stunden), seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich – Sie haben dann mehr davon! Bringen Sie Ihren Gutschein und eine etwaige Buchungsbestätigung bitte mit, sonst verlangt unser Organisationspersonal vor Ort Nachzahlung in bar. Die Einteilung Flüge/Sprünge obliegt dem Organisationspersonal vor Ort – ausschließlich! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche – soweit möglich – berücksichtigt.
13. Freifall-Videos oder -Fotos
Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft/ -fähigkeit eines Tandemgastes mit dafür ausschlaggebend, dass Freifall-Video und/oder Fotos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen kann. Ein Vertrag kommt nur zwischen Kameramann und Tandemgast zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch dem Freifallkameramann (nur optional, wenn so gebucht) entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind, sofern Sie ihn engagiert haben. Grundsätzlich werden die Videoaufnahmen vom Tandempilot selbständig durchgeführt („Handy-Cam“). Sie dürfen selbstverständlich Ihre Kamera mitbringen und selber fotografieren oder filmen – es lohnt sich! Ausgenommen hiervon sind Aufnahmen während der Sprungdurchführung. Nur Lizenzierte Springer können befähigt werden mit solch einer Zusatzausrüstung zu springen! Wir können natürlich nicht für Ihre Fotoausrüstung (Verlust, Beschädigungen) haften.
14. Tandemspringen allgemein
Normalerweise landen wir auf einem dafür vorgesehenen Landegelände. Von dessen Rand aus darf man meist auch fotografieren. Ausnahmen bestätigen diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen Minderungen oder Regressforderungen. Das Gleiche gilt im Übrigen für den seltenen Fall einer Reserveschirmöffnung: Bekanntlich haben wir 2 Schirme dabei und wenn der Tandem-Pilot meint, er müsse einen fehlgeöffneten Hauptschirm abwerfen und den Reserveschirm nehmen, dann tut er das, ohne den Passagier vorher zu fragen. Enthaftungen / Sicherheitshinweise erfahren Sie von Ihrem Tandempilot und dem Beförderungsvertrag. Diese gelten und mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an.
In der Organisation von Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen anderer und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflussnahme stehen ( Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter etc. ). Für alle diese und andere Leistungen ( oder Nicht-Leistungen ) Dritter können wir nichts und folglich haften wir dafür auch nicht. Soweit The Flying Bones UG (haftungsbeschränkt) die Veranstaltungen nicht selber organisiert, sondern an Veranstaltungen Dritter teilnimmt, besteht Anerkennungspflicht gegenüber etwaigen AGBs jener Dritter bzw. der Leistungsträger.
Sollten die Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder des Vertragsinhalte unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Gerichtsstand ist Ulm. Die beschriebenen AGB´s sollen Sie nicht von der Faszination Fallschirmspringen abschrecken, sondern dienen Ihrer und der Sicherheit des Tandempiloten. Im Allgemeinen ist ein Tandem-Fallschirm-Sprung eine harmlose und sichere Angelegenheit, die Ihnen in erster Linie ein unvergessliches Erlebnis bietet.
15. ebay policy
Grundsätzlich ist ein Weiterverkauf von Gutscheinen möglich, wir bitten aber um Rücksprache, damit wir unsere Unterlagen entsprechend aktualisieren können. Wir weisen einen potentiellen Käufer allerdings auf die Tatsache hin, dass ein Gutschein, der zum Weiterverkauf angeboten wird, zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs noch nicht bezahlt sein kann. Der Käufer sollte, wenn möglich, sofort mit uns Verbindung aufnehmen! Der Käufer eines Gutscheins muss sich vom Verkäufer unbedingt einen Beleg/Nachweis über die vollständige Bezahlung geben lassen. Unterlässt ein Käufer das, so haften wir nicht für den entstandenen Schaden des Käufers.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Flying Bones UG (haftungsbeschränkt)
1. Voraussetzungen / Grundsätze der Beförderung
Tandem-Fallschirm-Springen gilt nach dem Gesetzgeber / Verband (DFV-Deutscher-Fallschirmspringer-Verband) nicht als Dienstleistung, sondern als Nachwuchswerbung zu verstehen. Ziel des Tandem-Fallschirm-Sprunges ist es, Menschen für den Fallschirm-Sport zu gewinnen.
Ein Mindestalter bei Tandemsprüngen gibt es nicht. Körpergröße, Beweglichkeit, Gewicht und passendes Passagiergurtzeug entscheiden über die Mitnahme (min. Größe ca. 1,40m). Ein Höchstalter gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben ist. Eine Liste der von uns nicht mehr akzeptierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält der sog. Beförderungsvertrag. Dieser ist Grundlage für die Beförderung und ist zwingend notwendig um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch einen zugelassenen Arzt. Das Größen – Gewichtsverhältnis sollte stimmen. Insbesondere für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 90kg (inklusive Bekleidung), welches bis äußerstenfalls 100kg ausgedehnt werden kann, sofern günstige Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit entsprechend kräftiger Tandempiloten dies zulassen und das maximal zulässige Gesamtgewicht der Hauptkappe und Reservefallschirm nicht überschritten werden. Über die letztendliche Mitnahme entscheidet IMMER der eingesetzte Tandempilot!
2. Menschen mit Behinderung / Handicap
Grundsätzlich gilt, dass die sichere Durchführung des Sprungs/Fluges gewährleistet sein muss. Wir halten es für nicht möglich, Querschnittgelähmte am Fallschirm mitzunehmen (ausg. Amputationen). Anders ist es mit Blinden oder Taubstummen, die zum Beispiel das Erlebnis eines Tandemsprungs besonders tief empfinden. Auch hier gilt: vor Gutscheinerwerb mit uns abstimmen!
3. Gruppen
Jeder, der mehr Personen als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit die Verantwortung, die von uns gelieferten Informationen (AGB) an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Besondere Angebote/Rabatte erfahren Sie direkt in einem persönlichen Gespräch.
4. Zeitansatz
Wir empfehlen für dieses einzigartige Erlebnis grundsätzlich einen ganzen Tag einzuplanen, sich entsprechend auszurüsten (Kleidung, Verpflegung) und etwas Geduld mitzubringen. Bequeme, der Witterung entsprechende Kleidung und Turnschuhe (KEINE Stiefel!) ist alles, was mitzubringen ist. Der vereinbarte Termin ist als Treffpunkt zu verstehen. Nehmen Sie sich deshalb bitte weder vor noch nach ihrem Sprungtermin etwas vor, welches Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen könnte.
5. Versicherungen
Die Luftsportgeräte /-fahrzeuge unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach wie folgt versichert:
a. Halterhaftpflicht, Versicherungssumme 1,5 Mio €
b. Passagier – Haftpflicht über 1,5 Mio €
Fallschirmspringen gilt höchstrichterlich als nicht gefährliche Sportart ( diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa 57/68 ). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus versichern will, kann dies privat und auf eigene Kosten tun.
6. Gutscheine
Sie kaufen einen Gutschein, gültig für eine unserer Leistungen wie z.B. den Tandemsprung, und bezahlen ihn in voller Höhe (Vorauskasse!). Der Gutscheininhaber meldet sich zu einem Termin bei uns an (2 bis 4 Wochen Anmeldefrist, manchmal länger). Die endgültige Entscheidung über Ort und Zeit der Durchführung liegt ausschließlich bei uns!
Es gelten grundsätzlich die Preise welche auf der Homepage von www.flyingbones.de veröffentlicht werden. Abweichungen davon regeln Verträge oder sonstige Absprachen. Preisänderungen vorbehalten.
Auf Aktionspreise und Rabattaktionen wie z.B.: „Wiederholungstäter“, etc. sind keine weiteren Rabatte (z.B.:Gutscheinbuch oder sonstige Rabatt-Gutscheine) möglich. Wertgutscheine von The Flying Bones können keinesfalls bar ausgezahlt werden. Diese werden auf buchbare Leistungen von The Flying Bones angerechnet.
7. Bestellung / Gutschein- Versand
Nach Bestelleingang (Telefon, eMail, Online Shop) versenden wir die Gutscheine wahlweise per Post oder per eMail. Deshalb gilt: Das Versandrisiko tragen Sie als Besteller. Wenn der Gutschein sie nicht erreicht oder er Ihnen sonst wie „abhandenkommt“, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihnen gegen Unterzeichnung einer Verlusterklärung Ersatz ausstellen können. Für den eventuellen Missbrauch müssen Sie haften.
8. Gültigkeit, Rückerstattung, WRR
Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit erfolgter Gutschrift / Bezahlung! Wir möchten, dass unsere Gutscheine eingelöst werden – wenn nicht gleich, dann irgendwann. Deshalb gilt ganz grundsätzlich, dass wir in keinem Fall Gutscheine bar auszahlen oder zurücknehmen. Gutscheine sind drei Jahre lang gültig und frei übertragbar (Meldung der Weitergabe an info(at)flyingbones.de). Nach Ablauf von einem Jahr ab Ausstellung behalten wir uns vor, etwaige Preiserhöhungen nach zu berechnen (z.B. Mehraufwendungen durch höhere Mineralölpreise). WRR: Ihnen steht natürlich frei vom WRR Gebrauch zu machen und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bestelldatum den Gutschein/Leistung zu stornieren.
9. Absagen
Zu Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter, Leistungsträger und Piloten befugt. Wir haben Zugang zu Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen. Diese haben mit dem Wetterbericht im Radio oft nur noch wenig gemein. Ausschließlich wir treffen die Entscheidungen zu Ihrer Sicherheit! Sie führen mit uns am Tage der Durchführung vor Abfahrt ein Wetterbriefing durch. Entnehmen Sie die Telefonnummer dazu bitte Ihrem Gutschein/ Buchungsbestätigung. Dennoch kann es dazu kommen, das auch am Sprungplatz Ihre gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden kann (z.B.: Wetterbedingungen / Wetterentwicklungen, Ausfall des Absetzflugzeuges, technische Probleme, etc.)! Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten. Wir werden Ihnen dann einen Alternativ-Termin anbieten.
10. Storno/Umtausch
Gutscheine können innerhalb von 14 Tagen kostenfrei storniert werden. Gutscheine werden dann ungültig. Per Post versandte Gutscheine senden Sie auf Ihre Kosten an uns zurück. Bei Nichterscheinen “no show” ohne triftigen Grund gilt Storno in Höhe von 100% (triftige Gründe sind z.B: Krankheit, Unfälle etc.). Plötzliche Änderungen Ihrer Terminplanung, sonstiger Zuschauer oder Mitspringer (Z.B: Erkrankung des Partners, einzelner Teilnehmer bei Gruppen) sind KEINE triftige Gründe. Einfache Absagen via eMail oder Brief gelten nur im Zusammenhang mit dem genannten „triftigen Grund“. Am Sprungtag muss dies telefonisch übermittelt werden. Grundsätzlich nehmen wir keine Gutscheine zurück. Sie haben aber das Recht, nach Rücksprache mit uns, diese weiter zu veräußern. In Ausnahmefällen akzeptieren wir den Umtausch in andere Leistungen unseres Hauses. Den an uns gezahlten Geldbetrag rechnen wir dann zum Nominalwert an.
11. Landegebühren für Tandemgäste
Auf manchen Flug- und Sprungplätzen erheben die Platzhalter von den Passagieren extra Landegebühren. Bitte erfragen Sie vor Terminabsprache nach entsprechenden Zusatzkosten. Für Kunden von Agenturen (ist in den Preisen von Direktkunden von The Flying Bones bereits inbegriffen) gilt grundsätzlich eine Start- und Landegebühr an unseren Startplätzen in Höhe von derzeit 30,- € pr Person (Stand 2023).
12. Sprung- / Start- und Abflugplätze – Vorbereitungen und Ablauf vor Ort
Unser Prinzip ist, dass wir nicht an einen einzigen Flug- oder Sprungplatz gebunden sind, sondern unsere Leistungen sehr weit gestreut anbieten können. Trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie – zumal, wenn Sie aus Großstädten kommen – meist ein bis zwei Autostunden Anfahrt haben, bis Sie da sind. Manchmal sind wir aus organisatorischen Gründen sogar gezwungen, für einen bestimmten Termin einen Ausweichplatz festzulegen. Erstens dürfen wir das und zweitens berechtigt es Sie nicht zur Absage. Das gilt sinngemäß für alle anderen Leistungen entsprechend.
In der Regel erhalten Sie von uns oder dem durchführenden Leistungsträger telefonisch oder schriftlich eine Buchungsbestätigung; dabei werden Ihnen die notwendigen Details zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt. Bereiten Sie sich gut vor: Verzichten Sie am Abend zuvor auf Alkohol (12 Stunden), seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich – Sie haben dann mehr davon! Bringen Sie Ihren Gutschein und eine etwaige Buchungsbestätigung bitte mit, sonst verlangt unser Organisationspersonal vor Ort Nachzahlung in bar. Die Einteilung Flüge/Sprünge obliegt dem Organisationspersonal vor Ort – ausschließlich! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche – soweit möglich – berücksichtigt.
13. Freifall-Videos oder -Fotos
Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft/ -fähigkeit eines Tandemgastes mit dafür ausschlaggebend, dass Freifall-Video und/oder Fotos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen kann. Ein Vertrag kommt nur zwischen Kameramann und Tandemgast zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch dem Freifallkameramann (nur optional, wenn so gebucht) entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind, sofern Sie ihn engagiert haben. Grundsätzlich werden die Videoaufnahmen vom Tandempilot selbständig durchgeführt („Handy-Cam“). Sie dürfen selbstverständlich Ihre Kamera mitbringen und selber fotografieren oder filmen – es lohnt sich! Ausgenommen hiervon sind Aufnahmen während der Sprungdurchführung. Nur Lizenzierte Springer können befähigt werden mit solch einer Zusatzausrüstung zu springen! Wir können natürlich nicht für Ihre Fotoausrüstung (Verlust, Beschädigungen) haften.
14. Tandemspringen allgemein
Normalerweise landen wir auf einem dafür vorgesehenen Landegelände. Von dessen Rand aus darf man meist auch fotografieren. Ausnahmen bestätigen diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen Minderungen oder Regressforderungen. Das Gleiche gilt im Übrigen für den seltenen Fall einer Reserveschirmöffnung: Bekanntlich haben wir 2 Schirme dabei und wenn der Tandem-Pilot meint, er müsse einen fehlgeöffneten Hauptschirm abwerfen und den Reserveschirm nehmen, dann tut er das, ohne den Passagier vorher zu fragen. Enthaftungen / Sicherheitshinweise erfahren Sie von Ihrem Tandempilot und dem Beförderungsvertrag. Diese gelten und mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an.
In der Organisation von Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen anderer und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflussnahme stehen ( Flugsicherung, Luftamt, Flugzeughalter etc. ). Für alle diese und andere Leistungen ( oder Nicht-Leistungen ) Dritter können wir nichts und folglich haften wir dafür auch nicht. Soweit The Flying Bones UG (haftungsbeschränkt) die Veranstaltungen nicht selber organisiert, sondern an Veranstaltungen Dritter teilnimmt, besteht Anerkennungspflicht gegenüber etwaigen AGBs jener Dritter bzw. der Leistungsträger.
Sollten die Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder des Vertragsinhalte unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Gerichtsstand ist Ulm. Die beschriebenen AGB´s sollen Sie nicht von der Faszination Fallschirmspringen abschrecken, sondern dienen Ihrer und der Sicherheit des Tandempiloten. Im Allgemeinen ist ein Tandem-Fallschirm-Sprung eine harmlose und sichere Angelegenheit, die Ihnen in erster Linie ein unvergessliches Erlebnis bietet.
15. ebay policy
Grundsätzlich ist ein Weiterverkauf von Gutscheinen möglich, wir bitten aber um Rücksprache, damit wir unsere Unterlagen entsprechend aktualisieren können. Wir weisen einen potentiellen Käufer allerdings auf die Tatsache hin, dass ein Gutschein, der zum Weiterverkauf angeboten wird, zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs noch nicht bezahlt sein kann. Der Käufer sollte, wenn möglich, sofort mit uns Verbindung aufnehmen! Der Käufer eines Gutscheins muss sich vom Verkäufer unbedingt einen Beleg/Nachweis über die vollständige Bezahlung geben lassen. Unterlässt ein Käufer das, so haften wir nicht für den entstandenen Schaden des Käufers.